Guten Tag. Ich erwaege den Kauf eines Mehrfamilienhauses in Leipzig. Die Finanzierung koennte ich aber bestenfalls im Dezember oder Januar erhalten. Gibt es eine Moeglichkeit, das Haus zu reservieren (ich bin auch bereit Zins zu zahlen, wenn wir uns zB einigen dass wir den Kaufbetrag erst am 1. Januar ueberweisen statt zB 1. Oktober). Was wuerde sonst geschehen, wenn ich mich jetzt darauf einlasse, am 1. Oktober den Kaufbetrag zu ueberweisen, und ich am 1. Oktober dem Verkaeufer mitteilen muss, dass ich in Verzug komme weill ich das Geld noch nicht habe? Mit bestem Dank und freundlichen Gruessen.
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Wenn Sie den Kaufvertrag schließen obwohl Sie das Geld (noch) nicht haben, so kann der Verkäufer in Ihr gesamtes Vermögen mittels des beurkundeten Kaufvertrages vollstrecken.
Sie sollten daher mit dem Verkäufer entweder vereinbaren, dass der Kaufpreis erst im Januar fällig ist und dann von Ihnen gezahlt wird (notarieller Kaufvertrag) oder aber Sie können mit dem Verkäufer eine Reservierungsvereinbarung treffen.
Eine Reservierungsvereinbarung kann den Inhalt haben, dass sich der Verkäufer verpflichtet, das Grundstück bis Januar nächsten Jahres niemand anderem anzubieten. Im Gegenzug kann der Verkäufer dann eine Reservierungsgegühr (1% des Kaufpreises) verlangen.
Wenn Sie Rückfragen haben, dann fragen Sie gerne nach.
Ansonsten bitte ich Sie höflich meine Antwort positiv zu bewerten und damit das ausgelobte Honorar freizugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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Vielen Dank fuer die sehr schnelle und klare Antwort. Bin sehr zufrieden.
Kein Problem ! Gern geschehen!!
Mein Fehler entschuldigen Sie
Experience: attorney-at-law More than 14 years experience of practicing law. Board- certified specialist
Guten Abend Herr Schiessl,
Ich haette noch eine zusaetzliche Frage zu der Reservierungsvereinbarung: gibt es hierfuer eine maximale Frist (zB 6 Monate?) und muss diese notariell beurkundet werden, damit sich der Verkaeufer verpflichtet?
Mit bestem Dank und freundlichen Gruessen.
Sehr geehrter Ratsuchender,vielen Dank für Ihre Anfrage.In der Sache nehme ich Stellung wie folgt: Eine gesetzliche Höchstfrist gibt es nicht.Wenn eine Reservierungsvereinbarung verpflichtend sein soll, dann muss sie mit dem Verkäufer notariell beurkundet werden.Mit freundlichen Grüßen Hans-Georg Schiessl Rechtsanwalt
Vielen Dank!
Bitte sehr gerne!!
Guten Tag,Ich haette bitte noch zwei kurze Fragen zum selben Thema.Falls ich mich mit dem Verkaeufer auf eine notariell beurkundete Reservierungsvereinbarung einige - zB kein Verkauf des Grunstuecks an einen Dritten bis 1. Januar 2013 - bedeutet dies, dass ich dann noch mehrere Wochen nach dem 1. Januar habe, um den Vertrag zu unterschreiben und den Betrag zu ueberweisen, oder aber, dass alles bis zum 1. Januar geregelt sein sollte, also der Betrag sollten dann ueberwiesen sein?Zweitens, enthaelt eine Reservierungsvereinbarung bereits einen Kaufpreis, auf den ich mich mit dem Verkaeufer einigen muss?Mit bestem Dank und freundlichen Gruesen.
Sehr geehrter Ratsuchender,vielen Dank für Ihre Anfrage.In der Sache nehme ich Stellung wie folgt: Zu Ihrer ersten Frage:Wenn die Vereinbarung bis 01.01.2013 gilt, dann müssen Sie bis dahin den Vertrag unterzeichnet haben. Den Kaufpreis können Sie dagegen später (je nach Vertragsinhalt) entrichtenZu Ihrer zweiten Frage:Es kann bereits ein Kaufpreis festgesetzt werden. Zwingend notwendig ist es jedoch nicht.Mit freundlichen Grüßen Hans-Georg Schiessl Rechtsanwalt
Vielen Dank. Sie waren wie immer sehr hilfreich.
Guten Tag -
bitte noch eine kurze Frage zum selben Thema.
Gibt es eine Maximalzeitspanne zwischen Vertragsunterschrift und Datum der Geldueberweisung?
Sehr geehrter Ratsuchender,vielen Dank für Ihre Anfrage.In der Sache nehme ich Stellung wie folgt: Eine derartige Zeitspanne kann nur im Vertrag festgesetzt werden.Ist im Vertrag nichts festgelegt so ist der Geldbetrag sofort fällig.Mit freundlichen GrüßenHans-Georg SchiesslRechtsanwalt
Mit freundlichen Gruessen.
Bitte gern geschehen!