Recent Feedback
Ich habe gehört, dass in Frankreich im Jahre 2015 ein neues Erbschaftsrecht eingeführt wird. Kann ich unter dem DEUTSCHEN Erbschaftsrecht meine Tochter aus erster Ehe von der Erbschaft ausschliessen ?
Already Tried: Ich habe gehört, dass in Frankreich im Jahre 2015 ein neues Erbschaftsrecht eingeführt wird. Kann ich unter dem DEUTSCHEN Erbschaftsrecht meine Tochter aus erster Ehe von der Erbschaft ausschliessen ?
Hi, I’m a moderator for this topic and I wonder whether you’re still waiting for an answer. If you are, please let me know and I will do my best to find a professional to assist you right away. If not, feel free to let me know and I will cancel this question for you. Thank you!
Yes, I am still waiting. This time for the reply from the GERMAN lawyer. Same question but this time according to the German law.
Sometimes, finding the right Expert can take a little longer than expected and we thank you greatly for your understanding. We’ll be in touch again shortly.
Thank you.
Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können Kinder, Eltern , Enkel , also Verwandte in gerader Linie nicht gänzlich enterbt werden. Ihnen muss, wenn sie durch Testament enterbt werden stets ein Pflichtteil ausbezahlt werden, der der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Dieser Pflichtteil kann nur in Ausnahmefällen entzoegn werden. Gründe nach denen man Kindern das Pflichtteil entziehen kann sind: wenn der Pflichtteilsberechtigte - seine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Verstorbenen böswillig verletzt hat, - schwerwiegende Verfehlungen, wie Tätlichkeiten, körperliche Misshandlung gegenüber dem Erblasser begangen hat, - dem Verstorbenen, seinem Ehegatten oder nahen Angehörigen nach dem Leben getrachtet hatte oder, - gegen den Willen des Erblassers einen ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel geführt hatte. Das sind die abschließenden Gründe.
Experience: More than 18 years of experience in practicing law